Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 16.06.11 | Erstellt:
16.06.11 | Besuche: 7256
Die Einrichtung eines Berufungsbeauftragten oder eines Berichterstatters der Hochschulleitung in Berufungsverfahren ist ein relativ neues Modell. Kritiker sehen in dieser Funktion ein Misstrauen der Hochschulpolitik oder auch der Hochschulleitung gegenüber den Fakultäten. Befürworter der Kategorie betonen hingegen die Notwendigkeit der Verzahnung zentraler Strategien und Aspekte wie „Qualitätssicherung“ mit dem Berufungsgeschäft.
Quellen:Ein Beitrag der Redaktion von Forschung & Lehre aus dem Heft 06/2011
-
Keine Inhalte
Stärke in der Forschung durch Vielfalt im System
Redaktion WIM'OVortrag „Exzellenzinitiative – verpasste Chance oder Innovation?“
Zentrum für Wissenschaftsmanagement e. V. (ZWM)Die Zukunftsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems (2013) Für die...
Redaktion WIM'O