Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 14.09.16 | Erstellt:
01.09.16 | Besuche: 8059
Mit dem Anfang Juni 2016 in Kraft getretenen „Antikorruptionsgesetz“ soll der Wettbewerb sowie das Vertrauen der Patienten geschützt werden, ohne gesundheitspolitisch gewollte Kooperationen zu kriminalisieren. Das Gesetz hat für Ärzte nicht zu unterschätzende Auswirkungen. Ein Überblick.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 9/16
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
1609_WIMO_Unlauteres Handeln_BÖHMANN.pdf
329.92 KB | 14.09.16 ( )
-
Keine Inhalte
Aufgabentrias – Berufungsverhandlungen an medizinischen Fakultäten
Prof. Dr. jur. Dirk BöhmannVertretung als Schaden - Risiken für Chefärzte bei der Delegation...
Prof. Dr. jur. Dirk BöhmannErhebliche Verwerfungen - Neue Tendenzen in Verträgen mit...
Prof. Dr. jur. Dirk Böhmann