Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 06.10.16 | Erstellt:
01.10.16 | Besuche: 7909
Die Hochschulmedizin ist Kernbestandteil der Universität, zugleich aber durch faktische und normative Besonderheiten gegenüber anderen Fächern geprägt. Für die Berufungsverhandlungspraxis ergeben sich daraus einige Spezifika, die um dienstrechtliche Implikationen und die Notwendigkeit zum Abschluss von Dienstverträgen kreisen.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 10/16
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
1610_WIMO_Aufgabentrias_BÖHMANN.pdf
87.94 KB | 06.10.16 ( )
-
Keine Inhalte
Erhebliche Verwerfungen - Neue Tendenzen in Verträgen mit...
Prof. Dr. jur. Dirk BöhmannDas Berufungsverfahren - Aktuelle verwaltungsgerichtliche Entscheidungen
Prof. Dr. jur. Dirk BöhmannZielvereinbarungen im neuen Gewand - Gesetzlicher Ordnungsrahmen für...
Prof. Dr. jur. Dirk Böhmann