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Für die befristete Beschäftigung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an staatlichen Hochschulen (mit Ausnahme von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern) sowie des Personals an Forschungseinrichtungen gilt seit April 2007 das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Aufgrund überbordender Befristungen wurden die Vorschriften zum 17. März 2016 geändert. Welche Erfahrungen haben Wissenschaftsorganisationen und Universitäten bislang damit gemacht?
Die Fragen beantworteten:
- für das Karlsruher Institut für Technologie die Vizepräsidentin für Personal und Recht: Dr. Elke Luise Barnstedt
- für die Max-Planck-Gesellschaft die Leiterin der Abteilung Personal und Personalrecht: Dr. Angelika Hartmann
- für den Deutschen Hochschulverband: Dr. Vanessa Adam, Sven Noack
Erschienen in: Forschung & Lehre 12/16
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1612_WIMO_Verantwortung für angemessene Befristung_BARNSTEDT et al.pdf
63.56 KB | 30.12.16 ( )
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