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Kontakt: | Dr. Philip Albers | ||
Ort: | 14979 Großbeeren | ||
Web: | https://www.igzev.de | Bewerbungsfrist: | 30.04.22 |
Das Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ) betreibt Forschung für eine nachhaltige Produktion von Gemüse und eine gesunde Ernährung für Menschen in der ganzen Welt. Das IGZ ist ein Institut der Leibniz Gemeinschaft (WGL).
Am IGZ ist in der Forschungsgruppe Pflanzenqualität und Ernährungssicherheit ab sofort und zunächst befristet für 12 Monate, in Großbeeren (nahe Berlin), folgende Stelle zu besetzen:
Studentische Hilfskraft (w,m,div.) im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
(auf Minijob-Basis, je 450,- Euro Monatsverdienst, ca. 40 Stunden/Monat)
Kennz. 09/2022/3
Die wissenschaftliche Hilfskraft wird für die zentrale Koordinierungsstelle (KSt) „Agrarsysteme der Zukunft“, welche im Rahmen des Forschungsprogramms „Agrarsysteme der Zukunft“ vom BMBF gefördert wird, tätig sein. Die KSt „Agrarsysteme der Zukunft“ ist für die Bündelung von Forschungs- und Wissensressourcen der deutschlandweit acht erfolgreichen Konsortien der Förderlinie zuständig. Sie fördert die gezielte Vernetzung der Forschungsverbünde um Synergien zwischen den Verbünden zu ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt die KSt die geförderten Konsortien zu nationaler und internationaler Sichtbarmachung, entwickelt Konzepte für die zielgruppenspezifische Fachinformation und setzt diese um.
Die Aufgaben umfassen
- Verfassen und Lektorieren von Texten für Webseiten, Newsletter, Social Media etc.
- Zusammenstellung von Medienresonanzen und Mitarbeit in der Bildredaktion
- allgemeine Recherchetätigkeit und Angebotseinholung
- Recherche von Hintergrundinformationen für fachrelevante Themen
- organisatorische Unterstützung und Mitarbeit bei Veranstaltungen
- Aufbau- und Transportarbeiten im Rahmen von Veranstaltungen - auch auf Fachmessen und Kongressen
Wir erwarten
- Immatrikulation in Journalistik, Kommunikationswissenschaft oder einem geistes-, sozial- oder naturwissenschaftlichen Studienfach (bevorzugt Masterstudent*innen)
- erste Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit
- geübter Umgang mit Office-, Internet- und Recherche-Tools
- sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise
- Zuverlässigkeit, Motivation und Eigenständigkeit
- freundliches Auftreten sowie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
- gute Englischkenntnisse
Wir bieten
- die Mitarbeit an einem hochaktuellen Forschungsthema in einem dynamischen Team
- ein gutes Arbeitsklima in einer kollegialen und freundlichen Atmosphäre
- flexible Einteilung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes nach Absprache
Nähere Auskünfte zum IGZ erhalten Sie im Internet unter www.igzev.de. Rückfragen sind möglich bei Dr. Philip Albers (033701 78 162; albers@igzev.de).
Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege. Für das IGZ ist Chancengleichheit von besonderer Bedeutung. Menschen mit Behinderung werden bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt beschäftigt. Das IGZ ist durch die Diversität seiner Mitarbeiter*innen geprägt und begrüßt Bewerbungen von allen qualifizierten Kandidat*innen, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder ethnischer Herkunft.
Aussagefähige schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer per Email im PDF-Format an personal@igzev.de.
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09-2022-3.pdf
116.45 KB | 09.03.22 ( )
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Keine Inhalte
Schutzfähige Leistung? - Beiträge studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte aus urheberrechtlicher Perspektive
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte können Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer beim Verfassen und Veröffentlichen wissenschaftlicher Beiträge unterstützen. Welche Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und welche nicht? Ein Blick auf mögliche rechtliche Fallstricke und Grauzonen in der Gesetzgebung.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 12/18
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1812_WIMO_Schutzfähige Leistung_Lauber-Rönsberg.pdf
213.93 KB | 20.12.18 ( )
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Zuarbeit - Die Beschäftigung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte
Bei den Aufgaben von Hilfskräften handelt es sich um weisungsgebundene Zuarbeit an das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Wie sind diese Aufgaben genau definiert und wo ist die Abgrenzung zwischen studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften? Wie ist Dauer, Umfang und Bezahlung der Tätigkeiten geregelt? Eine hochschulgesetzliche Bestandsaufnahme.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 12/18
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1812_WIMO_Zuarbeit_Beschäftigung von Hilfskräften_Kleinert.pdf
290.57 KB | 18.12.18 ( )
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