Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 26.01.21 | Erstellt:
01.12.15 | Besuche: 2298
Fachhochschulen in NRW sind mit zahlreichen Anträgen auf Verbeamtung konfrontiert. Antragsteller sind ProfessorInnen, die bereits in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis an diesen Hochschulen tätig sind. Die Hochschulgesetze in NRW sehen und sahen in der Vergangenheit vor, dass ProfessorInnen in ein Beamtenverhältnis berufen werden können. Über die Frage, ob dies der Regelfall sei und von der Verbeamtung der berufenen BewerberInnen nur bei Vorliegen sachlicher Gründe abgesehen werden dürfe, besteht ein jahrelanger und noch immer unentschiedener Streit.
Quellen:NWVBl. 2015, 448
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
NWVBl_201512_Verbeamtung-von-Professoren.pdf
2.08 MB | 26.01.21 ( )
-
Keine Inhalte
Kein Tenure Track wegen „Überqualifikation“
Prof. Dr. Klaus HerrmannWahl und Abwahl von Hochschulleitungen
Prof. Dr. Klaus HerrmannVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz bei Berufungsvereinbarungen
Prof. Dr. Klaus Herrmann