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Die meisten Bundesländer erproben Zielvereinbarungen (ZV) zwischen Staat und Hochschule. Das ist keine zufällige Entwicklung: Der Paradigmenwechsel im Hochschulbereich setzt die Autonomie und den Wettbewerb der Hochschulen als Steuerungsmechanismen anstelle der staatlichen Regulierung und Detailsteuerung. Diese Freiheit braucht jedoch weiterhin einen Rahmen: Der Staat hat die Aufgabe, Anreizsysteme zu schaffen, die einen funktionierenden Wettbewerb garantieren. ZV sollen Hochschulen helfen, Profile herauszubilden – und sie sollen die Landesziele für das Handeln der Hochschulen relevant werden zu lassen. In der Praxis werden die Ansprüche an ZV nicht immer erfüllt: Hinweise aus verschiedenen Ländern deuten darauf hin, dass entgegen der eigentlichen Anliegen Zielvereinbarungen letztlich doch als Instrument der detaillierten Maßnahmensteuerung durch den Staat eingesetzt werden. Damit wird deutlich: Zielvereinbarungen sind nicht per se vorteilhaft; es kommt auf die Umsetzung im Detail an.
Quellen:-
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Ziegele-Mller-Zielvereinbarungen.pdf
554.18 KB | 27.05.14 ( )
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