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Eingestellt: 02.05.08 | Erstellt: 15.03.03 | Besuche: 3338
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Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Staat in Nordrhein-Westfalen: Erfahrungen und Zukunftsperspektiven

Die meisten Bundesländer erproben Zielvereinbarungen (ZV) zwischen Staat und Hochschule. Das ist keine zufällige Entwicklung: Der Paradigmenwechsel im Hochschulbereich setzt die Autonomie und den Wettbewerb der Hochschulen als Steuerungsmechanismen anstelle der staatlichen Regulierung und Detailsteuerung. Diese Freiheit braucht jedoch weiterhin einen Rahmen: Der Staat hat die Aufgabe, Anreizsysteme zu schaffen, die einen funktionierenden Wettbewerb garantieren. ZV sollen Hochschulen helfen, Profile herauszubilden – und sie sollen die Landesziele für das Handeln der Hochschulen relevant werden zu lassen. In der Praxis werden die Ansprüche an ZV nicht immer erfüllt: Hinweise aus verschiedenen Ländern deuten darauf hin, dass entgegen der eigentlichen Anliegen Zielvereinbarungen letztlich doch als Instrument der detaillierten Maßnahmensteuerung durch den Staat eingesetzt werden. Damit wird deutlich: Zielvereinbarungen sind nicht per se vorteilhaft; es kommt auf die Umsetzung im Detail an.

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