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Wenn alle gewinnen und niemand verliert? – Lehren aus der ersten Programmphase des Hochschulpakts 2020
Am 20. August 2007 beschlossen der Bund und die Länder mit einer Verwaltungsvereinbarung den „Hochschulpakt 2020“. Im Rahmen dieses Programms sollten unter anderem im Zeitraum der Jahre 2007 bis einschließlich 2010 über 91.300 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger an deutschen Hochschulen zugelassen werden. Der bis dahin beispiellose Hochschulpakt schloss eine kooperative Finanzierung der zusätzlichen Erstsemester zwischen Bund und jeweiligen Ländern ein und enthielt Finanzierungszusagen des Bundes in Höhe von 565,7 Millionen Euro, von denen insgesamt 438,4 Millionen Euro als Topf zur Ausschüttung von Prämien für jede(n) vereinbarten zusätzliche(n) Studienanfänger(in) zur Verfügung standen und durch die Länder jeweils kofinanziert werden sollten.
CHE Arbeitspapier 147
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AP_147_HSP_I_Gesamt_1304.pdf
1.21 MB | 27.05.14 ( )
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