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Eingestellt: 05.11.16 | Erstellt:
01.11.16 | Besuche: 7084
Der Bundesgerichtshof hat durch ein aktuelles Urteil die Haftungsrisiken von Ärzten bei der Behandlung von Privatpatienten deutlich erhöht.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 11/16
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1611_WIMO_Vertretung als Schaden_BÖHMANN.pdf
224.5 KB | 05.11.16 ( )
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