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Eingestellt: 14.09.16 | Erstellt:
01.09.16 | Besuche: 8058
Mit dem Anfang Juni 2016 in Kraft getretenen „Antikorruptionsgesetz“ soll der Wettbewerb sowie das Vertrauen der Patienten geschützt werden, ohne gesundheitspolitisch gewollte Kooperationen zu kriminalisieren. Das Gesetz hat für Ärzte nicht zu unterschätzende Auswirkungen. Ein Überblick.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 9/16
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1609_WIMO_Unlauteres Handeln_BÖHMANN.pdf
329.92 KB | 14.09.16 ( )
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