Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 12.03.20 | Erstellt:
28.02.20 | Besuche: 3404
Nach Auswahlrunden in den Jahren 2017 und 2019 finanziert der Bund Personalaufwendungen der Länder für die Besetzung von 1.000 Tenure Track-Professuren an bundesweit 75 Hochschulen. In Berufungsverfahren für diese Professuren zeigen sich jedoch Lücken in den Landesregelungen, die für Verunsicherung sorgen. Eine wichtige Frage ist, ob habilitierte Bewerberinnen und Bewerber auf eine Juniorprofessur berufen werden dürfen.
Professor Klaus Herrmann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Dombert Rechtsanwälte PartmbB in Potsdam.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 3/20
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
2020-03_WIMO_Kein_Tenure_Track_wegen_Ueberqualifikation_KHerrmann.pdf
100.11 KB | 12.03.20 ( )
-
Keine Inhalte
Kein Tenure Track wegen „Überqualifikation“
Prof. Dr. Klaus HerrmannWahl und Abwahl von Hochschulleitungen
Prof. Dr. Klaus HerrmannVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz bei Berufungsvereinbarungen
Prof. Dr. Klaus Herrmann