Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 26.01.21 | Erstellt:
01.02.11 | Besuche: 3326
Noch immer beklagen ProfessorInnen, dass die Berufungszusagen und -vereinbarungen von Hochschulen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden. Der Beitrag zeigt auf, dass und auf welchem Wege Rechtsschutz zur Durchsetzung der Zusagen und Vereinbarungen ergriffen werden kann.
Quellen:LKV 2011, 49
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
LKV2011__Rechtsschutz_bei_Berufungsvereinbarungen.pdf
297.65 KB | 27.01.21 ( )
-
Keine Inhalte
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz bei Berufungsvereinbarungen
Prof. Dr. Klaus HerrmannJa, aber... - Klarstellungen aus Karlsruhe zur Akkreditieren von...
Prof. Dr. Klaus HerrmannLeistungsbewertungen und Qualifikationsentscheidungen bei Professuren...
Prof. Dr. Klaus Herrmann