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Nachdem die Umstellung Bachelor- und Masterstudiengänge weitgehend abgeschlossen ist, widmet sich das BVerfG einer annähernd 6 Jahre alten Richtervorlage zur (konkreten) Normenkontrolle der nordrhein-westfälischen Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen an privaten Hochschulen. Frei von der Gefahr, damit in einer aktuellen politischen Auseinandersetzung Position zu beziehen, gibt das BVerfG gleichwohl ein
hochschulpolitisches Signal: Bei der Europäisierung der Studienabschlüsse und Studiengänge wurde die Wissenschaftsfreiheit der Hochschulen und Hochschullehrer vergessen. Die Frage, wie ihr wieder der von der Verfassung vorgesehene Platz eingeräumt werden kann, wird die Wissenschaftsverwaltung und die Landesgesetzgeber in den nächsten 3 Jahren beschäftigen.
WissR 49 (2016), 3
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