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Eingestellt: 23.09.13 | Erstellt:
15.08.13 | Besuche: 4143
In Nordrhein-Westfalen können die Hochschulen über 45 Jahre alte Professoren nur einstellen, wenn sie einen Ausgleichsbetrag an das Land entrichten. Ist das vor dem Hintergrund des Antidiskriminierungsrechts
zulässig?
Erschienen in: Forschung & Lehre 9/2013
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forschung-und-lehre_9-2013_wank.pdf
117.73 KB | 27.05.14 ( )
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Höchstaltersgrenze unzulässig. Über eine Einstellungs- und...
Prof. Dr. Rolf Wank