07.11.17 - Konferenz Welche Theorie? Welche Praxis? Antidiskriminierung und Gleichstellung in Bildungskontexten
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In Nordrhein-Westfalen können die Hochschulen über 45 Jahre alte Professoren nur einstellen, wenn sie einen Ausgleichsbetrag an das Land entrichten. Ist das vor dem Hintergrund des Antidiskriminierungsrechts
zulässig?