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Mit der Exzellenzinitiative sollen der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Spitzen im Universitäts- und
Wissenschaftsbereich sichtbarer gemacht werden. Die Voraussetzungen zur Durchführung der Exzellenzinitiative wurden in der »BLK-Vereinbarung gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes (Forschungsförderung) über die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen« vom 18. Juli 2005 niedergelegt. Darin enthalten ist auch die Aufforderung an die Gemeinsame Kommission Exzellenzinitiative, zum 30. November 2008 einen Bericht zur Implementierungsphase der Exzellenzeinrichtungen vorzulegen. In dem nunmehr hier vorgelegten Bericht werden die Durchführung des Auswahl- und Entscheidungsverfahrens und dessen Ergebnisse beschrieben, erste Auswirkungen auf das nationale und internationale Wissenschaftssystem analysiert und schließlich aus den gewonnenen Erfahrungen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative abgeleitet.
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GWK-Bericht-Exzellenzinitiative.pdf
3.99 MB | 27.05.14 ( )
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