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Ein Differenzbetrag von bis zu 300 000 Euro ergibt sich, wenn man die Grundbesoldung zweier W 2-Professoren unter Zugrundelegung von dreißig Dienstjahren in Berlin und Bayern vergleicht. Berlin ist in diesem Beispiel auch ersetzbar durch das Saarland und Bayern durch den Bund oder Baden-Württemberg. Handelt es sich dabei um den erhofften und gewollten Wettbewerbsföderalismus oder eher um unzureichende Professorenbesoldungsmodelle der Landesgesetzgeber?
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 01/15
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1501_WIMO_Noack_W-Besodlung2.0.pdf
156.54 KB | 02.02.15 ( )
Schneller, disparater und gefahrgeneigter - Trends in der Berufungsverhandlungspraxis
Die Berufung von Hochschullehrern gehört zu den Kernaufgaben jeder Universität. Wie ist es um die Praxis der Berufungsverhandlungen bestellt? Werden diese zügig und fair durchgeführt? Welche Bedeutung hat die Besoldung, welche die Vereinbarungen über die Grundausstattung? Eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Praxis.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 10/14
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1410_WIMO_Schneller, disparater und gefahrgeneigter_Detmer.pdf
316.2 KB | 08.10.14 ( )
„Danke, es reicht!“ - Ein Aufschrei Berliner Professoren
Entgegen der Beteuerung offizieller Hochschulpolitik ist die Situation an den Berliner Hochschulen katastrophal. Eine Abrechnung von zwei betroffenen Hochschullehrern.
Ein Beitrag von Prof. Dr. Gabriele Metzler und Prof. Dr. Martin Heger
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 6/14
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1405_WIMO_Danke_Metzler_Heger.pdf
134.05 KB | 07.07.14 ( )
Besoldung von Juniorprofessoren - W1 im Überblick
Seit der Föderalismusreform wird auch die Besoldung der Juniorprofessorinnen und -professoren durch die einzelnen Besoldungsordnungen der Länder geregelt. Die nachstehende Tabelle zeigt, dass die monatlichen Grundgehälter sich der Höhe nach deutlich unterscheiden. Die jeweiligen Beträge zeigen aber auch – besonders mit Blick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2012 zur Amtsangemessenheit der Professorenbesoldung –, dass die Vergütung der Juniorprofessoren verfassungsrechtlich bedenklich niedrig bemessen ist.
Quellen:Ein Beitrag der Redaktion von Forschung & Lehre aus dem Heft 4/2014
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forschung-und-lehre-4-2014_w1_Besoldung_im_Ueberblick.pdf
124.42 KB | 27.05.14 ( )
Tenure-Track nachhaltig - Das Potsdamer Modell
Die Einführung von Tenure-Track-Modellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist in Deutschland neuerdings in aller Munde. Kernidee ist, Nachwuchswissenschaftler kurz nach der Promotion auf eine zeitlich befristete (Junior-)Professur einzustellen, die nach mehreren Jahren Tätigkeit und einer gründlichen Evaluation die Möglichkeit bietet („Tenure-Track“), an derselben Universität auf eine Lebenszeitprofessur („Tenure“) übernommen zu werden.
Quellen:Erschienen in: Forschung und Lehre 2/14
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forschung_und_lehre_2_2014_Gnther_Seckler.pdf
125.7 KB | 27.05.14 ( )
Widersprüchlich und verfassungsrechtlich zweifelhaft. Zur Neuordnung der W-Besoldung in Hessen
"Mit dem Hessischen Professorenbesoldungsgesetz (HPBesG) hat das Land Hessen die vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Neuordnung der W-Besoldung fristgerecht vorgelegt. Kann das neue System überzeugen und entspricht die hessische Besoldung nunmehr den verfassungsrechtlichen Anforderungen?
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 8/2013
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forschung-und-lehre_8-2013_gawel.pdf
208.29 KB | 27.05.14 ( )
Peinliche Verrechnung. Zur Kürzung von Leistungsbezügen durch die Reform der W-Besoldung (Aktuelle und überarbeitete Version)
Zu Beginn des neuen Jahres werden die ersten Besoldungsänderungsmitteilungen
in Umsetzung der Reform zur W-Besoldung versandt. Dann werden Professoren
der W-Besoldung mit Leistungsbezügen schwarz auf weiß erleben, wie
sich die Politik eine Umsetzung des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils vom
14. Februar 2012 zur Amtsunangemessenheit der W 2-Besoldung konkret und in
Zahlen vorstellt. Das wird bei kaum einem Hochschullehrer mit Leistungsbezügen
Freude auslösen.
Erschienen in: Forschung & Lehre 12/2012
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forschung-und-lehre-12-2012_Hartmer_Mhlmann_korrigierteVersion.pdf
72.6 KB | 27.05.14 ( )
Rolle rückwärts
Erschienen in duz – Deutsche Universitätszeitung vom 14.12.2012 (duz MAGAZIN 01/2013). Sieben Jahre nach seiner Einführung ist der Untergang des Leistungslohns für Professoren in Deutschland vielerorts beschlossene Sache. In den meisten Ländern werden Hochschullehrer schon vom 1. Januar an nach Erfahrung, sprich: Alter bezahlt. Das hat Auswirkungen auf den Wissenschaftsstandort. Ein Szenario. Ein Beitrag von Karl-Dieter Grüske.
Quellen:-
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duzM0113_Artikel_RolleRueckwaerts_Grueske.pdf
245.91 KB | 27.05.14 ( )
Seminar: Wert und Preis professionalisierter Hochschulleitungen
Veranstalter: | - | ||
Ort: | - | ||
Start: | Ende: |
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WertundPreis.pdf
52.97 KB | 27.05.14 ( )
Black Box und Mythos W - Auswertung einer DHV-Befragung
Die Besoldungsrealität in „W“ ist trotz gesetzlicher Besoldungsdurchschnitte für die Betroffenen weitgehend nebulös, da jenseits der Grundgehälter in jedem Einzelfall das mehr oder minder „freie“ Spiel der Kräfte entscheidet. Ein wenig Licht ins Dunkel bringt eine Auswertung des Deutschen Hochschulverbandes.
Quellen:aus Forschung & Lehre 01/2011
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detmer_mythos_w.pdf
151.67 KB | 27.05.14 ( )