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Vor dem Hintergrund aktueller Überlegungen zur Reform des Hochschulzulassungsrechts werden die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Schulnoten und Erfolg im Ersten Juristischen Staatsexamen vorgestellt. Es zeigt sich, dass die ungewichtete Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses sowohl das Bestehen des Examens als auch die Examensnote relativ gut vorherzusagen vermag. Stellt man alternativ auf die in den Oberstufenkursen erzielten Teilleistungen ab, ergibt sich ein differenziertes Bild: Die in den Fächern aus dem sprachlich-literarischen und dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld erzielten Noten sind zur Vorhersage des Examensergebnisses nur eingeschränkt geeignet; eine bessere
Prädiktorwirkung kommt den Noten aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld zu. Im Vergleich zu der ungewichteten Durchschnittsnote im Abitur erweisen sich die in den Oberstufenkursen erzielten Teilleistungen nicht zwingend als das bessere Vorhersageinstrument.
(Beitrag aus: Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 4, 25. Jahrgang, 2003)
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