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Eingestellt: 13.11.18 | Erstellt:
02.11.18 | Besuche: 2287
Für Fördermittel von Bund, Ländern, Kommunen und Europäischer Union gelten strenge Regeln. Wer gegen sie verstößt, muss nicht nur mit Rückforderungen rechnen – sondern im Extremfall sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Von Dr. André-M. Szesny, LL.M., auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück
Quellen:Erschienen in duz Wissenschaft & Management, Ausgabe 9/2018, S. 18-21, www.wissenschaft-und-management.de
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duz_WiMa_09_2018_Drittmittelverwaltung.pdf
620.53 KB | 13.11.18 ( )
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