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Eingestellt: 31.10.23 | Erstellt: 01.04.23 | Besuche: 2571
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Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz und ihre Übertragung auf die Leitung einzelner Lehreinheiten von staatlichen Hochschulen (m. U. Domgörgen)

Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz wird an Hochschulen häufig auch mit einem Verweis auf den Beamtenstatus der Professorengruppe in Zweifel gezogen. Dabei kann diese Übertragung auf vorhersehbare und gerichtsfeste Befugnisse gestützt werden - im Beitrag anhand des Berliner Hochschulrechts erläutert.

Quellen:
Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) 4/2023, 152 ff.
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