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Bis zum Ende der 90-er Jahre entwickelten KMK und HRK in einer gemeinsamen
Kommission Rahmenprüfungsordnungen für jedes Studienfach. Studiengänge wurden auf der Basis dieser Rahmenprüfungsordnungen geplant und von den Ministerien der Bundesländer genehmigt. 1998, also im Gefolge des Bologna-Prozesses, einigte man sich darauf, die Genehmigung der Studiengänge durch die Akkreditierung aller Studienprogramme zu ersetzen. Der Staat zog sich als Kontrolleur mehr oder weniger zurück und delegierte seine Kontrollfunktion auf die Akkreditierungsagenturen, deren Zertifikate die Qualität eines Studiengangs oder des internen Qualitätssicherungssystems einer Hochschule beglaubigen sollen. Der thematische Fokus dieses Vortrags zielt nun auf das Verhältnis zwischen den Akkreditierungsagenturen und den Hochschulen. Hierbei erläutert dieser Beitrag nicht nur den Begriff Akkreditierung, sondern auch den Prüfungsansatz der Akkreditierung. Ferner gibt es eine Kurzcharakterisierung von ASIIN e.V., einer Akkreditierungsagentur.
HRK, Jahrestagung des Projekts Qm: »Methoden und Wirkungen von Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum«, Bonn, 3.-4. November 2008
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