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Eingestellt: 26.01.21 | Erstellt:
01.02.11 | Besuche: 3333
Noch immer beklagen ProfessorInnen, dass die Berufungszusagen und -vereinbarungen von Hochschulen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden. Der Beitrag zeigt auf, dass und auf welchem Wege Rechtsschutz zur Durchsetzung der Zusagen und Vereinbarungen ergriffen werden kann.
Quellen:LKV 2011, 49
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LKV2011__Rechtsschutz_bei_Berufungsvereinbarungen.pdf
297.65 KB | 27.01.21 ( )
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