Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 30.07.12 | Erstellt:
30.07.12 | Besuche: 6874
Für die Entziehung von Doktorgraden sieht weder das staatliche Recht noch das universitätsautonome bislang eine Verjährungsfrist vor. Der Autor stellt andere zeitabhängig gestaltete Rechtsverhältnisse und die Besonderheiten, die mit der Entziehung des Titels verbunden sind, vor. In seiner Argumentation für eine Verjährungsfrist führt Löwer, der Öffentliches Recht und Wissenschaftsrecht lehrt und als Richter arbeitet, den amtlichen Sanktionscharakter einer Titelentziehung an, der sich auf die Anerkennung rechtens erworbener Lebensleistungen negativ auswirken kann.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 7/2012
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
forschung-und-lehre_07-2012_Lwer.pdf
73.47 KB | 27.05.14 ( )
-
Keine Inhalte
Verjährungsfrist für Plagiatsvergehen? Pro
Prof. Dr. Wolfgang LöwerFreie Bahn für Hierarchie? Grenzen der Machtkonzentration bei...
Prof. Dr. Wolfgang LöwerWackeln an den Stühlen
Prof. Dr. Wolfgang Löwer