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Eingestellt: 17.08.20 | Erstellt:
31.07.20 | Besuche: 3769
Hochschulen werden immer häufiger Ziel von immer kniffligeren Cyberangriffen. Durch die Abwehr über die IT und Schulungen von Beschäftigten können viele von ihnen abgewehrt werden. Was aber, wenn doch einmal Daten entwendet oder verschlüsselt werden? Wer haftet für den Verlust?
Rolf Schwartmann ist Professor an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, TH Köln, sowie Sachverständiger des DHV für IT- und Datenrecht. Steve Ritter ist Referatsleiter für IT-Sicherheit und Recht im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Quellen:Erschienen in Forschung & Lehre 8-2020
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2020-08_WIMO_Cybersicherheit_Haftung_Schwartmann_Ritter.pdf
219.73 KB | 17.08.20 ( )
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