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Eingestellt: 04.03.15 | Erstellt:
01.02.15 | Besuche: 4737
Vereinbarungen zwischen Doktoranden und ihren wissenschaftlichen Betreuern sind in Deutschland en vogue. Die Wissenschaftsorganisationen haben sie zu ihrem Anliegen gemacht, eine ganze Reihe von Universitäten und Fakultäten hat sie in ihre Promotionsordnungen aufgenommen. Baden-Württemberg schreibt die Betreuungsvereinbarung nun gesetzlich vor. Eine Kritik aus rechtlicher Sicht.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 02/15
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1502_WIMO_Schriftlich vereinbartes Vertrauen_Löwisch_Würtenberger.pdf
335.8 KB | 04.03.15 ( )
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Schriftlich vereinbartes Vertrauen - Betreuungsvereinbarungen in...
Thomas Würtenberger