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Eingestellt: 28.01.20 | Erstellt: 31.12.19 | Besuche: 2065
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Problemfeld Hochschulfusion

Überlegungen der Wissenschaftsministerien, zum Teil bereits in die Tat umgesetzt, Hochschulen gleichen oder ungleichen Typus zu fusionieren, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 12. Mai 2015 weit die Tore geöffnet. Aktuelles Beispiel für die vorgesehene Verschmelzung zweier Hochschulen sind die TU Kaiserslautern und die Universität Landau. Doch bewähren sich solche Modelle überhaupt, insbesondere wenn es um die Fusion einer Universität und einer Fachhochschule geht?

Professor Lothar Knopp ist geschäftsführender Direktor des Zentrums für Rechts- und Verwaltungswissenschaften und Inhaber des Lehrstuhls für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg.

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 1/20