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Eingestellt: 14.02.18 | Erstellt:
01.02.18 | Besuche: 4247
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind Beamte und stehen damit in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Dies sichert ein hohes Maß an persönlicher Unabhängigkeit, verpflichtet zugleich aber, das eigene Reden und Tun den Amtserfordernissen anzupassen. Wie steht es dabei um die von der Verfassung garantierte Freiheit in Forschung und Lehre?
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 2/18
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1802_WIMO_Politisches Mäßigungsgebot_Gaerditz.pdf
97.58 KB | 14.02.18 ( )
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Politisches Mäßigungsgebot und verbeamtete Wissenschaft - Wieviel...
Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz