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Eingestellt: 26.08.15 | Erstellt:
01.08.15 | Besuche: 4701
Die professoralen Aufgaben wachsen stetig. Das betrifft auch den Bereich der Gutachten. Hier ein vergleichendes Gutachten im Berufungsverfahren X, dort ein Gutachten für die Studentin Y und nächste Woche der Abgabetermin für die Organisation Z. Kann man da nein sagen? Ein Überblick.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 08/15
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1508_WIMO_Ist doch Ehrensache_Möhlmann.pdf
72.66 KB | 26.08.15 ( )
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Assesorin Sandra MöhlmannIst doch Ehrensache! Oder? - Zur Rechtspflicht, Gutachten zu verfassen
Assesorin Sandra Möhlmann