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Eingestellt: 26.08.15 | Erstellt: 01.08.15 | Besuche: 4700
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Ist doch Ehrensache! Oder? - Zur Rechtspflicht, Gutachten zu verfassen

Die professoralen Aufgaben wachsen stetig. Das betrifft auch den Bereich der Gutachten. Hier ein vergleichendes Gutachten im Berufungsverfahren X, dort ein Gutachten für die Studentin Y und nächste Woche der Abgabetermin für die Organisation Z. Kann man da nein sagen? Ein Überblick.

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 08/15
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