Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 15.08.08 | Erstellt:
01.07.08 | Besuche: 6781
Im Jahr 2006 hat eine Hochschulreform in Bayern die Zusammensetzung des Hochschulrates, die Wahl des Präsidenten durch den Hochschulrat und die Zuständigkeit der Hochschulleitung für die Entscheidung über Berufungsvorschläge neu. Die juristischen Fakultäten mehrerer Universitäten hielten die Veränderungen für verfassungswidrig und haben dagegen geklagt. Jetzt hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof ein Urteil gesprochen.
Quellen:(Beitrag aus: Forschung und Lehre 7/2008)
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
ful-7-2008-1-6-Entscheidung.pdf
109.05 KB | 27.05.14 ( )
-
Keine Inhalte
Peinliche Verrechnung. Zur Kürzung von Leistungsbezügen durch die...
Prof. Dr. iur. Michael HartmerPerpektiven für WissenschaftlerInnen
Prof. Dr. iur. Michael HartmerTausend neue Professuren bis 2022 - Wie das Tenure-Track-Programm die...
Prof. Dr. iur. Michael Hartmer