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Eingestellt: 07.09.12 | Erstellt:
15.08.12 | Besuche: 9058
Seit dem Diktum des Bundesverfassungsgerichtes, die W 2-Grundbesoldung sei „evident amtsunangemessen“ (siehe F&L 3/2012, Sonderbeilage) war klar, dass nicht nur das verfahrensbeteiligte Bundesland Hessen, sondern alle Bundesländer verpflichtet sind, die W-Besoldung nach Maßgabe der Urteilsgründe erheblich nachzubessern. Die Bundesländer Hessen und Bayern haben in den letzten Wochen ihre gesetzgeberischen Vorstellungen vorgelegt, wie eine verfassungskonforme Reform der Reform aussehen soll. Die Gesetzesentwürfe verdienen fast gleichviel Lob wie Tadel.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 9/2012
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forschung-und-lehre_09-2012_Hartmer.pdf
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