Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 06.03.14 | Erstellt:
01.02.14 | Besuche: 7605
Die Drittmittelforschung gehört prinzipiell zu den hauptamtlichen Aufgaben von Hochschullehrern. Allerdings steht ihnen grundsätzlich ein Wahlrecht dahingehend zu, ob eine von Dritten finanzierte Forschungstätigkeit statt im Hauptamt in Nebentätigkeit durch geführt wird. Dabei ist allerdings auf eine klare Trennung von Hauptamt und Neben tätigkeit zu achten.
Quellen:Erschienen in: Forschung und Lehre 2/14
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
forschung_und_lehre_2_2014_Hellfeier.pdf
131.17 KB | 27.05.14 ( )
-
Keine Inhalte
Weihnachtsgeld für Beamte - Regelungen in Bund und Ländern
Dr. jur. Martin HellfeierAktuelles zum Tenure-Track - Was ist bei der Berufung zu beachten?
Dr. jur. Martin HellfeierLaufbahn statt Berufung? Tenure Track aus juristischer Perspektive
Dr. jur. Martin Hellfeier