01.03.21 - Aktuelle Entwicklungen im Hochschulrecht
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Das wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen darf grundsätzlich Nebentätigkeiten wahrnehmen. Vor, während und nach der Ausübung einer Nebentätigkeit sind jedoch einige Regeln zu beachten.
Die Drittmittelforschung gehört prinzipiell zu den hauptamtlichen Aufgaben von Hochschullehrern. Allerdings steht ihnen grundsätzlich ein Wahlrecht dahingehend zu, ob eine von Dritten finanzierte Forschungstätigkeit statt im Hauptamt in...