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Eingestellt: 02.02.15 | Erstellt:
01.01.15 | Besuche: 7244
Ein Differenzbetrag von bis zu 300 000 Euro ergibt sich, wenn man die Grundbesoldung zweier W 2-Professoren unter Zugrundelegung von dreißig Dienstjahren in Berlin und Bayern vergleicht. Berlin ist in diesem Beispiel auch ersetzbar durch das Saarland und Bayern durch den Bund oder Baden-Württemberg. Handelt es sich dabei um den erhofften und gewollten Wettbewerbsföderalismus oder eher um unzureichende Professorenbesoldungsmodelle der Landesgesetzgeber?
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 01/15
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1501_WIMO_Noack_W-Besodlung2.0.pdf
156.54 KB | 02.02.15 ( )
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