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Der vorliegende Beitrag belegt drei Kernaussagen: (1) Die Kosten- und Leistungsrechnung ist originär kein Instrument zur Rechenschaftslegung, sondern als internes Steuerungsinstrument für die Hochschulleitung zu konzipieren. (2) Aufgrund der Verbundbeziehungen zwischen Lehre und Forschung ist eine verursachungsgerechte Kostenzuordnung im Hochschulbereich nicht möglich; eine Vollkostenrechnung für die Hauptaufgaben Forschung und Lehre ist nicht ohne willkürliche Festlegungen durchführbar. (3) Innerhalb des Controllings an Hochschulen kann die Kosten- und Leistungsrechnung keine so zentrale Rolle einnehmen wie in gewinnorientierten Dienstleistungsunternehmen, da die Leistungen der Hochschulen nicht mit Preisen am Markt bewertet werden und somit keinen Niederschlag in der Kosten- und Leistungsrechnung finden.
Quellen:(Beitrag aus: Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 4, 23. Jahrgang, 2001)
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