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Eingestellt: 06.02.18 | Erstellt:
01.01.18 | Besuche: 8022
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist nicht die einzige Rechtsgrundlage für eine befristete Beschäftigung an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt grundlegend die Befristung von Arbeitsverhältnissen in Deutschland. Wann kommt eine Befristung nach dem TzBfG für das wissenschaftliche und künstlerische Personal in Frage?
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 1/18
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1801_WIMO_Das „andere Befristungsrecht“_ADAM.pdf
215.84 KB | 06.02.18 ( )
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