Noch keine Bewertungen vorhanden
Sie sind hier
Artikel
Eingestellt: 12.02.15 | Erstellt:
01.02.15 | Besuche: 10375
Die Neuregelungen zur W-Besoldung suchen für das Grundgehalt bei W2 (W3) durchweg Anschluss an A15 (A16). Bisher weitgehend unbemerkt kehren aber die Gesetzgeber dabei die bisherige Ämterrelation schlichtweg um – ein weiteres Verfassungsrechtsproblem.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 02/15
- Bisher keine Ordner/Dateien vorhanden.
-
1502_WIMO_Besoldung nach W2 und A15_GAWEL.pdf
128.25 KB | 12.02.15 ( )
-
Keine Inhalte
Widersprüchlich und verfassungsrechtlich zweifelhaft. Zur Neuordnung...
Prof. Dr. Erik GawelW-Besoldung - Verfassungsrechtliche Probleme der Einmal-Konsumtion bei...
Prof. Dr. Erik GawelBesoldung nach W2 und A15 - Das Problem der umgekehrten Ämterrelation
Prof. Dr. Erik Gawel