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Eingestellt: 12.02.15 | Erstellt:
01.02.15 | Besuche: 10367
Die Neuregelungen zur W-Besoldung suchen für das Grundgehalt bei W2 (W3) durchweg Anschluss an A15 (A16). Bisher weitgehend unbemerkt kehren aber die Gesetzgeber dabei die bisherige Ämterrelation schlichtweg um – ein weiteres Verfassungsrechtsproblem.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 02/15
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1502_WIMO_Besoldung nach W2 und A15_GAWEL.pdf
128.25 KB | 12.02.15 ( )
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