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programmkanzlerstellungfrankfurt5.pdf
56.02 KB | 03.12.18 ( )
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Akkreditierung: Rechtswidrig, zu teuer, fraglicher Nutzen – Ergebnisse einer Umfrage
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 17. Februar 2016 (1 BvL 8/10) die derzeitige Akkreditierungspraxis für verfassungswidrig erklärt. Unmittelbar ist der nordrhein-westfälische Gesetzgeber aufgefordert, längstens bis zum 31. Dezember 2017 ein verfassungskonformes System zu normieren, wenn er denn an der externen Akkreditierung festhalten will. Dies gilt letztlich aber auch für alle anderen Bundesländer.
Ein Beitrag von Dr. Hubert Detmer und Johanna Böcker (beide: Deutscher Hochschulverband (DHV)).
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 12/16
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1612_WIMO_Akkreditierung_DETMER_BÖCKER.pdf
142.82 KB | 12.12.16 ( )
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Her mit den neuen Gesetzen
Vor 100 Tagen hat das Bundesverfassungsgericht das Akkreditierungsverfahren für Studiengänge gekippt. Jetzt muss es neu geregelt werden. Aus Sicht der Hochschulen ist der Gerichtsbeschluss eine Chance – es wachsen die Träume vom großen Bürokratieabbau.
Von Andreas Clasen
Quellen:Erschienen in duz – Deutsche Universitätszeitung vom 24.06.2016 (duz MAGAZIN 7/2016)
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duzM0716_NeueGesetze_Clasen.pdf
104.71 KB | 29.06.16 ( )
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Schwerwiegender Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit - Das Bundesverfassungsgericht versagt dem Akkreditierungssystem sein Akkreditat
Das Bundesverfasssungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. März 2016 entschieden, die Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen in Nordrhein-Westfalen als grundgesetzwidrig zurückzuweisen. Wie ist dieses Urteil rechtswissenschaftlich zu bewerten? Welche Folgen hat dies für die Akkreditierung und Qualitätssicherung an
deutschen Hochschulen?
Erschienen in: Forschung & Lehre 5/16
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1605_WIMO_Schwerwiegender Eingriff_Müller-Terpitz.pdf
98.9 KB | 17.05.16 ( )
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Brandenburg 2.0 - Zur Ambivalenz verfassungsgerichtlicher Entscheidungen als Konstante
Die Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus wurde per Gesetz im Jahr 2013 mit der (Fach-)hochschule Senftenberg fusioniert, eine hochschulpolitisch hochumstrittene Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Zwangsfusion zum Anlass genommen, den Umfang akademischer Beteiligungsrechte neu zu vermessen. Wie ist dies zu bewerten?
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 08/15
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1508_WIMO_Brandenburg 2.0_Geis.pdf
218.99 KB | 25.08.15 ( )
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Besoldung und Mobilität - Nachzahlungen bei Novellierung der W-Besoldung nach Länderwechsel
Die Novellierungen der W-Besoldung in den Ländern im Zuge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der hessischen W2-Besoldung haben vielfältige Fragen nach sich gezogen. Als eine davon hat sich der länderübergreifende Wechsel herausgestellt, wenn dieser vor dem Zeitpunkt der Novellierung der W-Besoldung beim ehemaligen Dienstherrn erfolgte. In solchen Fällen können rückwirkende Ansprüche bestehen.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 04/15
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1504_WIMO_Besoldung und Mobilität_Hellfeier.pdf
140.7 KB | 08.04.15 ( )
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Die neue W-Besoldung? Länder auf der Suche nach verfassungsfester Professorenbesoldung
Seit dem Diktum des Bundesverfassungsgerichtes, die W 2-Grundbesoldung sei „evident amtsunangemessen“ (siehe F&L 3/2012, Sonderbeilage) war klar, dass nicht nur das verfahrensbeteiligte Bundesland Hessen, sondern alle Bundesländer verpflichtet sind, die W-Besoldung nach Maßgabe der Urteilsgründe erheblich nachzubessern. Die Bundesländer Hessen und Bayern haben in den letzten Wochen ihre gesetzgeberischen Vorstellungen vorgelegt, wie eine verfassungskonforme Reform der Reform aussehen soll. Die Gesetzesentwürfe verdienen fast gleichviel Lob wie Tadel.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 9/2012
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forschung-und-lehre_09-2012_Hartmer.pdf
215.28 KB | 27.05.14 ( )
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