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Eingestellt: 05.10.18 | Erstellt:
05.10.18 | Besuche: 10162
Während in allen anderen Bundesländern die Präsidenten oder Rektoren für den Arbeitsschutz verantwortlich sind, sind an den Hamburger Hochschulen die Kanzler dafür zuständig.
Von Klaus J. Scheunert, Kanzler der Technischen Universität Hamburg,
und Holger Robbert, Leiter der Stabsstelle Arbeitssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz der Technischen
Universität Hamburg
Erschienen in duz Wissenschaft & Management, Ausgabe 8/2018, S. 20-25, www.wissenschaft-und-management.de
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WM818_Arbeitsschutz_und_Kanzler.pdf
620.67 KB | 05.10.18 ( )
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