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Eingestellt: 08.08.16 | Erstellt:
01.08.16 | Besuche: 9186
Die Zuordnung der Klinika zu den Universitäten geht einher mit besonderen Fragestellungen. So sind sie bei dem Kooperationsmodell zwar als Anstalten des öffentlichen Rechts verselbstständigt, arbeiten aber mit der Medizinischen Fakultät eng zusammen. Eine Analyse.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 8/16
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1608_WIMO_Kooperationsmodell_Pallme Koenig.pdf
117.08 KB | 08.08.16 ( )
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