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Eingestellt: 18.12.18 | Erstellt:
30.11.18 | Besuche: 3144
Bei den Aufgaben von Hilfskräften handelt es sich um weisungsgebundene Zuarbeit an das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Wie sind diese Aufgaben genau definiert und wo ist die Abgrenzung zwischen studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften? Wie ist Dauer, Umfang und Bezahlung der Tätigkeiten geregelt? Eine hochschulgesetzliche Bestandsaufnahme.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 12/18
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1812_WIMO_Zuarbeit_Beschäftigung von Hilfskräften_Kleinert.pdf
290.57 KB | 18.12.18 ( )
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