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Zehn Jahre und ein Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts später bedarf es einer Standortbestimmung. Es gilt die Frage zu klären, ob sich die nordrhein-westfälischen Hochschulen auf dem Weg zu mehr Autonomie befinden. Die Antwort auf diese Frage fällt zwiespältig aus. Zwar wurden durch das neue Hochschulgesetz neue Steuerungsinstrumente wie Zielvereinbarungen, Kosten- und Leistungsrechnung und Hochschulentwicklungspläne eingeführt, die den Hochschulen neben der Haushaltsflexibilisierung weitere Freiräume und zugleich die notwendigen Instrumente für ihre Selbststeuerung verschaffen. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass die Regelungen des Hochschulgesetztes zwar von dem Ziel der Stärkung einer handlungsfähigen Hochschulleitung geprägt wurden, gleichzeitig jedoch dem Wunsch nach Erhalt der Mitwirkungsrechte der Statusgruppen Rechnung tragen. Nichtsdestotrotz ist eine nicht bedenkenlose, aber doch konstruktive Nutzung der neuen hochschulpolitischen Instrumente sinnvoll.
Quellen:(= Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 3, 24. Jahrgang, 2002)
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3-2002Kischkel-Stich-Boehm.pdf
119.97 KB | 27.05.14 ( )
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