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Kunst- und Musikhochschulen unterliegen den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie die übrigen Hochschularten. Ihre Einbeziehung hat übrigens schon in den 1970er-Jahren zu kontroversen Diskussionen geführt. Es wurden Zweifel geäußert, ob es der Offenheit und Kreativität der künstlerischen Ausbildung gut tut, wenn sie den gleichen Normie-rungen unterworfen werden wie die übrigen Hochschulen. Andererseits galt es aber auch, die Kunst- und Musikhochschulen mit den anderen Einrichtungen gleich zu stellen, vor allem, was die institutionelle Struktur und den Status der Lehrenden und Lernenden betrifft. Gleichzeitig ist es gelungen, eine Reihe von Besonderheiten zu bewahren, die im Charakter der Kunst- und Musikhochschulen begründet sind und sich auf die Hochschulorganisation und -struktur, vor allem aber auf die künstlerische Lehre beziehen. Die Publikation dokumentiert die Jahresversammlung der Hochschulrektorenkonferenz im Mai 2011 in Heidelberg.
Quellen:Beiträge zur Hochschulpolitik 1/2012
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Beitr-2012-01_Wissenschaft_und_Kunst.pdf
4.15 MB | 27.05.14 ( )
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