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Eingestellt: 05.10.11 | Erstellt:
05.10.11 | Besuche: 5666
Die meisten Länder sehen für ihre Beamten und Versorgungsempfänger eine jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) vor. Die übrigen Länder sind entweder dem Beispiel des Bundes gefolgt und haben die Beträge einer Sonderzahlung in die Grundgehälter integriert, oder sie haben einen Anspruch auf Sonderzahlung ersatzlos gestrichen. In der folgenden Tabelle sind die Bestimmungen über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen an die (aktiven) Beamten und Versorgungsempfänger in Bund und Ländern mit Stand 1. September 2011 dargestellt (alle Angaben ohne Gewähr).
Quellen:aus Forschung und Lehre 10/2011
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43.91 KB | 27.05.14 ( )
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