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Eingestellt: 22.12.09 | Erstellt:
22.12.09 | Besuche: 3398
Durch das Professorenbesoldungsreformgesetz vom 23. Februar 2002 werden Professorinnen und Professoren seit dem 1. Januar 2005 in ein W-Amt (Wissenschaft) berufen. Damit wurde die bis dahin geltende C-Besoldung unter der Prämisse der Kostenneutralität und mit dem Ziel einer leistungsorientierteren Bezahlung abgelöst. Anstatt eines automatischen Aufstiegs nach Dienstaltersstufen sieht die W-Besoldung über ein Grundgehalt hinaus Leistungskomponenten vor, die aus verschiedenen Anlässen verhandelbar sind. Ein Überblick von Jörn Hohenhaus.
Quellen:(Beitrag aus: Wissenschaftsmanagement, Zeitschrift für Innovation, 2009/5)
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Hohenhaus-05-09-WBesoldung.pdf
77.8 KB | 27.05.14 ( )
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