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Eingestellt: 06.09.12 | Besuche: 5161
Die Bundesländer fördern Wissens- und Technologietransfer auch zehn Jahre nach Einführung der neuen Steuerungsinstrumente überwiegend mit klassischen Förderprogrammen. In Zielvereinbarungen und Leistungsorientierter Mittelverteilung spielt Transfer bundesweit eine eher geringe Rolle.
Quellen:Im Rahmen des vom BMBF geförderten Programms "Wissenschaftsökonomie" haben das Institut für Hochschulforschung an der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg (HoF) und die Technologiestiftung Berlin (TSB) untersucht, mit welchen Instrumenten die Bundesländer Transfer fördern. Transfer kann direkt erfolgen, wenn WissenschaftlerInnen in unmittelbarem Kontakt mit dem Unternehmen Wissen und Know-how in ein Unternehmen überführen. Dies erfolgt beispielsweise im Rahmen von Serviceleistungen von WissenschaftlerInnen für Unternehmen, wie Beratertätigkeiten, Auftragsforschungen, Weiterbildungsveranstaltungen oder eigene unternehmerische Tätigkeiten der WissenschaftlerInnen. Bei den indirekten Formen des Transfers sind die WissenschaftlerInnen selbst nicht mehr Träger des Transfers. Der Transfer erfolgt über Publikationen, Patente oder AbsolventInnen, sodass der direkte Kontakt zwischen WissenschaftlerIn und Unternehmen in der Regel nicht mehr gegeben ist. Vor allem die Formen des indirekten Transfers sind für staatliche Steuerung nur bedingt erreichbar: obwohl Transfer in fast allen Ländern in den Landeshochschulgesetzen verankert ist, lässt er sich kaum hierarchisch erzwingen und es sind andere Governance-Formen erforderlich, wenn der Staat den Transfer zwischen Hochschulen und Unternehmen fördern will. Der hier vorliegende Vergleich der 16 Bundesländer liefert einen Überblick über die Instrumente, die den Landesregierungen zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers aus den Hochschulen zur Verfügung stehen. Neben den klassischen Instrumenten (Gesetze, hierarchische Weisungen und Programm- und institutionelle Förderung) wurden sechs Instrumente identifiziert, die seit Mitte der 1990er Jahre als Neue Steuerungsmodelle eingeführt wurden. Diese können in finanzwirksame Instrumente (Leistungsorientierte Mittelvergabe vertragsförmige Vereinbarungen mit Finanzwirkung) und Instrumente ohne monetäre Wirkung (Berichtswesen, politische Zielbestimmungen, Zielvereinbarungen und Hochschulverträge ohne Finanzwirkung und Hochschulräte) weiter differenziert werden. Gegenstand der vorliegenden Analyse sind die Fragen, von welchen (alten und neuen) Instrumenten die Bundesländer Gebrauch machen und wie sich die Instrumente hinsichtlich ihrer Ausgestaltung unterscheiden. · Politische Zielbestimmung: Alle Länder weisen den Wissens- und Technologietransfer als eine wesentliche Aufgabe ihrer Politik aus. Häufig ist die Transferförderung eingebettet in die Innovations- bzw. Technologiepolitik bzw. Innovationsstrategien der Länder. Als Besonderheit betreiben Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Innovationspolitik. · Hierarchiche Steuerung: In den Hochschulgesetzen aller Länder wird der Wissens- und Technologietransfer als „Aufgabe der Hochschulen“ beschrieben. Am umfangreichsten wird von den gesetzlichen Regelungen in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen Gebrauch gemacht. · Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM): LOM wird mittlerweile von allen Ländern außer Bremen angewendet, wobei vor allem indirekte Transferformen Berücksichtigung finden. Nur in Hamburg, Hessen, dem Saarland und Sachsen sind eigene Indikatoren zum direkten Transfer in die Modelle integriert. Sowohl der Anteil der Finanzmittel, der über LOM verteilt wird, als auch die Anteile mit Transferbezug am Gesamtbudget schwanken sehr stark (Sachsen: 0,8%, Hamburg: 56,6%). Im Ergebnis sind die Wissens- und Technologietransfer betreffenden LOM-Anteile am Gesamtbudget der Hochschulen als eher gering anzusehen. · Vertragsförmige Vereinbarungen: Wissens- und Technologietransfer wird in allen veröffentlichten Zielvereinbarungen der Länder als Vereinbarungsgegenstand berücksichtigt, in der Regel hängen davon aber keine finanziellen Zusagen direkt ab. Finanzwirksame Vereinbarungen zum Transfer gibt es in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt – aber auch hier wird nur in geringem Umfang von dem Instrument Gebrauch gemacht. · Programm- und institutionelle Förderung: Diese gibt es in allen Ländern. Besonders hervorzuheben ist die differenzierte Ausgestaltung dieser Instrumente. Eine länderspezifische Ausgestaltung von Förderprogrammen ermöglicht eine hohe Passgenauigkeit der Förderinstrumente auf die regionale Bedürfnislage. Entsprechend groß ist die Variationsbreite dieses Instruments, so dass im Rahmen dieser Analyse auf eine exemplarische Darstellungsweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit zurückgegriffen wird. Dabei wird deutlich, dass die klassische Programm- und institutionelle Förderung auch im Vergleich zu den Neuen Steuerungsinstrumenten weiterhin eine große Rolle spielt. · Hochschulräte: Hochschulräte sind in 15 Ländern gesetzlich vorgesehen; in Berlin und Sachsen-Anhalt sind unter den Mitgliedern der Räte VertreterInnen der Wirtschaft vorgeschrieben, in den anderen Ländern können externe Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur kommen. Der Einfluss der Mitglieder auf den Transfer (insbesondere die wirtschaftsnahe Drittmitteleinwerbung) ist aber umstritten. · Berichtswesen: Hierzu gibt es in allen Ländern gesetzliche Vorgaben. In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt gibt es gesetzliche Vorgaben die Öffentlichkeit zu unterrichten. Darüber hinaus wird in einem Großteil der untersuchten Hochschulberichte der Wissens- und Technologietransfer behandelt. Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse lässt sich zusammenfassend festhalten, dass in allen Bundesländern eine Vielzahl unterschiedlicher, transferfördernder Instrumente zur Anwendung kommt. Obwohl die genaue Ausgestaltung der Instrumente von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist, deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die Neuen Steuerungsinstrumente für den Transfer von eher geringerer Bedeutung sind. So finden sich in den Modellen zur LOM nur in einigen Bundesländern einzelne Indikatoren für den direkten Transfer. Im nennenswerter Breite und Umfang wird vor allem indirekter Transfer berücksichtigt, insbesondere über die Ausbildung von Absolventinnen und Absolventen. Somit spielt „Transfer über Köpfe“ indirekt als „Nebenprodukt“ der Lehre eine Rolle. In den Zielvereinbarungen spielt der Wissens- und Technologietransfer in allen Ländern eine Rolle – diese Aussage gilt aber nur für die nicht-finanzwirksamen Vereinbarungen. Die in ihrer Steuerungswirkung für wichtiger erachteten finanzwirksamen Vereinbarungen beinhalten den Wissens- und Technologietransfer nur in wenigen Ländern und dann in nur in geringem Umfang. Die Ergebnisse der klassischen Förderinstrumente (Programm- und institutionelle Förderung) weisen – ohne hier den Anspruch auf eine vollständige Erfassung zu erheben – auf eine umfangreiche und differenzierte Nutzung dieser Instrumente in den Ländern hin. Diese Instrumente sind in erster Linie auf die Formen des direkten Transfers ausgerichtet. Die starke Ausdifferenzierung der Instrumente und damit verbunden auch die Förderung zahlreicher, zum Teil sehr unterschiedlicher direkter Transferformen deutet darauf hin, dass diesen Förderinstrumenten im Vergleich zu den so genannten Neuen Steuerungsinstrumenten eine weit größere Bedeutung zukommt. Entsprechend wird im an diese Publikation anschließenden zweiten Teil des Projekts untersucht, wie die hier vorgestellten Instrumente in den für Fallstudien ausgewählten Ländern bewertet werden und wie diese gegebenenfalls weiter entwickelt werden können. Insgesamt zeigt der Bericht eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für den Wissens- und Technologietransfer auf. Zugleich stellt er erstmals eine umfassende systematische Darstellung der wichtigsten Instrumente zur Hochschulsteuerung in allen Bundesländern bezogen auf ein spezifisches Thema (den Transfer) dar. Außerdem werden alle aktuellen Mittelverteilungsmodelle zwischen Staat und Hochschule dokumentiert und deren Bezug zu anderen Steuerungsinstrumenten exemplarisch aufgezeigt. Der vollständige Bericht kann im Internet heruntergeldaden oder über insitut@hof.uni-halle.de bestellt werden: Karsten König / Gesa Koglin / Jens Preische / Gunter Quaißer: Transfer steuern – Eine Analyse wissenschaftspolitischer Instrumente in sechzehn Bundesländern (HoF-Arbeitsbericht 3’2012). Hrsg. vom Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg http://www.hof.uni-halle.de/dateien/ab_3_2012.pdf Die analysierte Zielvereinbarungen und Mittelverteilungsmodelle sind hier dokumentiert: Fischer, Anni/König, Karsten/Quaißer, Gunter: Vertragsförmige Vereinbarungen und Modelle der Leistungsorientierten Mittelvergabe in der externen Hochschulsteuerung. Bundesweite Übersicht. Institut für Hochschulforschung Wittenberg. Juli 2012. URL: http://www.hof.uni-halle.de/steuerung/vertrag2012.htm
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