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Eingestellt: 11.05.17 | Erstellt:
01.05.17 | Besuche: 8822
Dem Gesetzgeber fällt die Aufgabe zu, die Belange von Wissenschaft und Universität gegen die anderen staatlichen Aufgaben abzuwägen und unter Beachtung der Grundrechte aller Betroffenen zu regeln. Bei der Ausgestaltung der Wissenschaftsfreiheit muss der Staat die Grenzen beachten, die ihm die Wissenschaftsfreiheit selbst wie die Grundrechte anderer Beteiligter setzen. Ein Überblick über wichtige Entscheidungen der letzten Jahre.
Quellen:Erschienen in: Forschung & Lehre 05/17
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1705_WIMO_Schlüsselfunktion_PAULUS.pdf
78.51 KB | 11.05.17 ( )
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„Schlüsselfunktion“ - Die Freiheit der Wissenschaft aus rechtlicher...
Prof. Dr. Andreas L. Paulus