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Eingestellt: 15.08.08 | Erstellt:
01.07.08 | Besuche: 2937
Vor der Novellierung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbEG) konnten Wissenschaftler selbst über die Patentierung und Verwertung ihrer Erfindungen entscheiden. Sie waren die Inhaber der angemeldeten Patente und konnten über die Einnahmen aus den Erfindungen verfügen. Seit 2002 sind Erfindungen grundsätzlich der Hochschule zu melden. Die Hochschule kann nun entscheiden, ob das Recht an der Erfindung auf sie übergeleitet werden soll oder ob es freigegeben wird. Ein Interview mit einem Hochschullehrer und Erfinder.
Quellen:(Beitrag aus: Forschung und Lehre 7/2008)
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Ful-7-2008-1-Erfindung.pdf
463.62 KB | 27.05.14 ( )
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