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Eingestellt: 31.08.15 | Erstellt: 01.08.15 | Besuche: 7803
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Mit dem Ruf schon am Ziel? - Zur rechtlichen Zulässigkeit einer Rufrücknahme

Die richtige Auswahlentscheidung in einem Berufungsverfahren hat für eine Universität große Bedeutung. Misslingt der Auswahlprozess, werden nicht nur die mit der Neubesetzung einer Professur verbundenen strukturellen Überlegungen rasch zu Makulatur, nicht selten handelt sich die Hochschule auch personelle Probleme ein, die zeitraubend und ressourcenvernichtend sind. In der Hochschulmedizin, in der mit der Vertretung eines Fachs in Forschung und Lehre auch Aufgaben in der Krankenversorgung verbunden sind, kann im Falle einer Fehlbesetzung ein erheblicher finanzieller Schaden hinzukommen.

Eine ausführlichere Darstellung der Thematik finden Sie auch in: „Ordnung der Wissenschaft“ (OdW 2015, 147): „Rolle rückwärts – Zur Rücknahme des Rufs in einem Berufungsverfahren“

 

Quellen:
Erschienen in: Forschung & Lehre 08/15